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November 2018 – Bonusheft

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Das Jahr 2018 nähert sich dem Ende, die vorweihnachtliche Zeit steht bevor. Prüfen Sie jetzt noch einmal Ihr Bonusheft und sichern Sie sich noch für dieses Jahr Ihren Stempel: Mit einem Termin vor Jahreswechsel. Die wichtigsten Infos über das Bonusheft finden Sie hier:

Das Bonusheft sollte jedem gesetzlich Versicherten ein Begriff sein. Es existiert bereits seit 1989 und ist ein kleines Faltblatt mit Stempelfeldern. Seine Größe ist perfekt, um es bequem in jedem Portemonnaie zu verstauen. So sind Sie auf der sicheren Seite, es auch bei Ihrem nächsten Zahnarztbesuch dabei zu haben. Und es gibt gute Gründe regelmäßig zur Vorsorge zu gehen. Zum einem steht die Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen im Vordergrund, zum anderen sparen Sie mit dem Bonusheft bares Geld.

Das Bonusheft für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen

Das Bonusheft wird von den Zahnarztpraxen an alle gesetzlich Versicherten herausgegeben. In ihm dokumentiert der behandelnde Zahnarzt alle von Ihnen wahrgenommenen Vorsorgeuntersuchungen. Ein regelmäßig geführtes Bonusheft sichert Ihnen langfristig Zuschüsse auf zukünftigen Zahnersatz oder anstehende Reparaturen.

> Sie haben noch kein Bonusheft? Sprechen Sie unsere Damen aus der Verwaltung an! Auf Anfrage übergeben diese Ihnen gerne ein Bonusheft.

Es gibt Altersgrenzen bei der Bonusheftregelung

Das Bonusheft ist für zwei Patientengruppen gedacht: 1.) Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sollten an einem speziellen Vorsorgeprogramm teilnehmen. Dieses nennt sich Individualprophylaxe und findet zweimal jährlich statt. Der Zahnarzt kreuzt anschließend im Bonusheft das Feld für die Individualprophylaxe an. 2.) Nach dem 18. Lebensjahr erfolgt der Vorsorgetermin beim Zahnarzt nur einmal jährlich. Der wahrgenommene Termin wird mit einem Kreuz auf dem Feld „Zahnärztliche Untersuchung“ sowie dem Praxisstempel inklusive Unterschrift bestätigt.

Was genau bringt das Bonusheft?

Das Bonusheft soll für jeden gesetzlich Versicherten ein Anreiz zur regelmäßigen zahnärztlichen Kontrolluntersuchung sein – erforderlich ist bei Erwachsenen der einmal jährliche Besuch. In dem kleinen Heftchen wird die Vorsorge nachweislich festgehalten, langfristig sichert sich der Patient mit der Dokumentation ein Plus an Kostenzuschüssen von der Krankenkasse bei anfallendem Zahnersatz oder Reparaturen. Denn nur durch die regelmäßige Kontrolle können Mund- und Zahnerkrankungen rechtzeitig erkannt und mit geringem Aufwand behandelt werden. Dabei sparen nicht nur Patienten hohe Behandlungskosten, auch die Krankenkassen senken ihre Ausgaben.

Wie hoch ist der Extra-Zuschuss durch die Krankenkasse?

Ein regelmäßig geführtes Bonusheft sichert dem Patienten einen Extra-Zuschuss bei anstehendem Zahnersatz zu. Weist das Bonusheft eine lückenlose Vorsorge in den vergangenen 5 Jahren auf, so erhält der Patient auf den verbleibenden Eigenanteil der Kosten einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. Kann er 10 Jahre lückenlose Vorsorge nachweisen, so zahlt die Krankenkasse sogar 30 Prozent zusätzlich. Hingegen bedeutet eine lückenhafte oder keine Vorsorge, dass die Krankenkasse nur die gesetzlichen 50 Prozent („Festzuschuss“) erstattet. Die zusätzlichen 20 oder 30 Prozent kann der Patient in diesem Fall nicht in Anspruch nehmen.

Was tun, wenn ein Stempel fehlt?

Sollte ein Zahnarzt-Stempel trotz erfolgtem Besuch einmal vergessen worden sein, ist es auf jeden Fall möglich, diesen durch die sorgfältige Dokumentation in der Datenbank der Zahnarztpraxis nachtragen zu lassen.

> Ist dies auch bei Ihnen der Fall? Kein Problem! Legen Sie Ihr Bonusheft einfach beim nächsten Besuch vor. Wir schauen kurz nach und schließen die Lücke.

Voraussetzung ist natürlich, Sie haben Ihren fehlenden Termin auch wahrgenommen … Wurde der jährliche Vorsorgetermin einmal versäumt, ist es uns leider nicht mehr möglich, diesen nachzutragen. In diesem Fall beginnen Sie erneut mit der 5-Jahres-Frist.

> Um solche Versäumnisse zu vermeiden, sehen wir es als besonderen Service unserer Praxis an, Sie jährlich zum Jahresende postalisch an Ihren noch nicht wahrgenommenen Termin zu erinnern. Achten Sie auf Post von uns!

Was tun, wenn das Bonusheft nicht auffindbar ist?

Es kann immer einmal vorkommen, dass ein Bonusheft abhandenkommt. Ihre Untersuchungen wurden aber immer sorgfältig in unserer Patientenkartei dokumentiert.

> Sprechen Sie uns an, wir tragen all Ihre Kontrolltermine in einem neuen Heft zusammen.

Generell empfehlen wir, zuhause einen Platz zur Aufbewahrung festzulegen oder aber das Heft einfach immer im Portemonnaie zu belassen. Die Wahrscheinlichkeit, es zu vergessen, ist damit geringer.

Welche Auswirkungen hat ein Zahnarztwechsel?

Ein Zahnarztwechsel hat keinerlei Auswirkung auf das Bonusheft. Die bereits getätigten Vorsorgeuntersuchungen sind dokumentiert, der Besuch bei einem neuen Behandler wird im nächsten freien Stempelfeld festgehalten. Alternativ kann die neue Praxis natürlich auch ein unbeschriftetes und unbestempeltes Bonusheft ausstellen. Wichtig ist im späteren Verfahren nur, der Krankenkasse bei einer anstehenden Zahnersatzbehandlung beide Bonushefte vorzulegen.

Der Bonus sollte nicht der ausschlagende Grund für Ihren Zahnarztbesuch sein

Ein Bonusheft ist immer ein schöner Motivationsgrund, regelmäßig zum Zahnarzt zu gehen. Doch es sollte nicht der alleinige Grund für die Vorsorge sein. Vielmehr gilt es, sich über die Bedeutung gesunder Zähne bewusst zu sein. Frühzeitig erkannte Krankheiten verhindern nicht nur Schlimmeres mit einer möglichen Auswirkung auf den gesamten Körper: Kein Krankenkassenzuschuss ist so hoch, dass er die kompletten Ausgaben für notwendigen Zahnersatz deckt. Und was gibt es Schöneres, als seine echten Zähne bis ins hohe Alter mit einem gepflegten Lächeln zu zeigen?

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne! Zu unseren Kontaktdaten geht es hier entlang.

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